Weitere Entscheidung unten: BFH, 05.06.1991

Rechtsprechung
   BFH, 23.05.1991 - IV B 34/90   

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https://dejure.org/1991,6102
BFH, 23.05.1991 - IV B 34/90 (https://dejure.org/1991,6102)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1991 - IV B 34/90 (https://dejure.org/1991,6102)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1991 - IV B 34/90 (https://dejure.org/1991,6102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Absetzbarkeit von betrieblich veranlaßten Aufwendungen, wenn diese auch gerade aus privaten Gründen mitveranlaßt sind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 678
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.06.1969 - I 201/64

    Unentgeltliche Betriebsaufspaltung - Besitzunternehmen - Betriebsgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 23.05.1991 - IV B 34/90
    Der Kläger verkennt weiter, daß sich der Beschluß des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1970, 17) nicht mit der Leistungsfähigkeit der verschiedenen Verkehrsmittel, sondern mit dem in § 12 Abs. 1 Satz 2 EStG normierten Aufteilungs- und Abzugsverbot befaßt.
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 23.05.1991 - IV B 34/90
    Der Kläger verkennt weiter, daß sich der Beschluß des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1970, 17) nicht mit der Leistungsfähigkeit der verschiedenen Verkehrsmittel, sondern mit dem in § 12 Abs. 1 Satz 2 EStG normierten Aufteilungs- und Abzugsverbot befaßt.
  • BFH, 17.11.1989 - VI R 8/86

    Aufwendungen für den privaten Flugsport können nicht als Werbungskosten abgezogen

    Auszug aus BFH, 23.05.1991 - IV B 34/90
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat vielmehr in jüngster Zeit aufgrund der in ihr niedergelegten Grundsätze Aufwendungen für die Erhaltung einer Privatfluglizenz nicht zum Abzug als Werbungskosten zugelassen (BFH-Urteil vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306).
  • FG Thüringen, 02.04.1998 - II 420/96

    Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben; Mit einem dinglichen Wohnrecht belasteter

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  • BFH, 09.12.1998 - IV B 51/98

    Wiedereinsetzung; Beschwerdefrist und Beschwerdebegründung

    Ob die Ausführungen des damaligen Bevollmächtigten auf Seite 3 überhaupt ausreichen, um angesichts der zur privaten Mitveranlassung von Pilotenscheinen ergangenen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 23. Mai 1991 IV B 34/90, BFH/NV 1991, 678, m.w.N.) die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) darzulegen, kann hier dahinstehen.
  • FG Münster, 21.03.2003 - 9 K 3124/00

    Einordnung der Aufwendungen für die Erlangung einer Instrumentenflugberechtigung

    Die Entscheidung der Frage, ob die von einer GmbH ihrem Gesellschaftergeschäftsführer erstatteten Aufwendungen für den Erwerb einer Privatpilotenlizenz oder einer Instrumentenflugberechtigung als vGA zu behandeln sind, setzt jedoch stets eine Würdigung nach den Umständen des Einzelfalls voraus (vgl. zu § 12 EStG: BFH-Urteile vom 17.11.1989 VI R 8/86, BStBl II 1990, 306;vom 14.02.1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725;vom 16.10.1992 VI R 99/90, BFH/NV 1993, 292;vom 09.08.1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107; FG Nürnberg, Urteil vom 25.03.1992 - V 30/91, EFG 1992, 508; FG München, Urteil vom 27.07.1994 13 K 1254/93, EFG 1995, 163; wohl auch BFH-Beschluss vom 23.05.1991 IV B 34/90, BFH/NV 1991, 678; a.A. unter grundsätzlicher Annahme einer vGA möglicherweise FG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.1994 6 K 7785/91, GmbHR 1995, 467 für eine PPL).
  • FG München, 28.09.1998 - 13 K 531/93

    Abziehbarkeit von Instandhaltungskosten als dauernde Lasten; Begriff der

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Rechtsprechung
   BFH, 05.06.1991 - XI R 1/88   

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https://dejure.org/1991,10820
BFH, 05.06.1991 - XI R 1/88 (https://dejure.org/1991,10820)
BFH, Entscheidung vom 05.06.1991 - XI R 1/88 (https://dejure.org/1991,10820)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 1991 - XI R 1/88 (https://dejure.org/1991,10820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 678
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 05.06.1991 - XI R 1/88
    Wie sich aus dem Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) ergibt, stellt eine Vermögensübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge insoweit kein entgeltliches Veräußerungsgeschäft dar, als der Vermögensübernehmer sich zu Versorgungsleistungen verpflichtet; diese Versorgungsleistungen sind jedoch als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1975/1977 abziehbar.
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

    Auszug aus BFH, 05.06.1991 - XI R 1/88
    Hat sich der Vermögensübergeber ein Wohnrecht mit diesem Inhalt vorbehalten, so gehören nach dem BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80 (BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660) die vom Wohnrechtsbelasteten getragenen Reparaturaufwendungen zu den mit der Ausübung des Wohnrechts verbundenen Kosten, nicht aber zu den Sonderausgaben des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1975/1977.
  • FG Thüringen, 02.04.1998 - II 420/96

    Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben; Mit einem dinglichen Wohnrecht belasteter

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  • FG Rheinland-Pfalz, 10.09.1997 - 1 K 1665/95

    Einkommensteuer; ,,Umlagen'' für Instandsetzung und Bewirtschaftung eines

    Auch ein Abzug als dauernde Lasten nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG scheidet aus; es handelt nicht um "Versorgungsleistungen" im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 05. Juli 1990 - GrS 4-;6/89, BStBl II 1990, 847, 852 [BFH 05.07.1990 - GrS - 46/89] und vom 15. Juli 1991 - GrS 1/90 , BStBl II 1992, 78 sowie die in der Folge der hierzu ergangenen BFH-Urteile u. a. vom 25. März 1992, a.a.O.; 05. Juni 1991 XI R 1/88 , BFH/NV 1991, 678; 27. Februar 1992 X R 139/88 , BStBl II 1992, 612; 15. Juli 1992 X R 165/90 , BStBl II 1992, 1020; vom 11. März 1992 X R 141/88 , BStBl II 1992, 499; 23. Januar 1992 XI R 6/87 , BStBl II 1992, 526).

    Zu den "Versorgungsleistungen" im vorgenannten Sinn können zwar auch Aufwendungen zur Instandsetzung der vom Übergeber zur Nutzung vorbehaltenen Wohnung (vgl. insoweit: BFH-Urteil vom 25. März 1992, a.a.O.) wie auch die Übernahme der laufenden Kosten für Strom, Wasser und Heizung (vgl. BFH-Urteil vom 05. Juni 1991, a.a.O.) gehören.

  • FG Thüringen, 15.08.1996 - II 161/95

    Sonderausgaben in Form dauernder Last oder Rente; Aufwendungen für Nebenkosten

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